Gesellschaft
   8 Monate

Selbstbestimmungsgesetz im Kabinett

Trans*-, intergeschlechtliche sowie non-binäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit besitzen ihren Vornamen und oder ihr Geschlecht frei wählen zu dürfen. Dies sieht ein neuer Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes vor, über das in der Regierung diskutiert wird. 

Bisher benötigen Personen, die ihr Geschlecht und oder den Vornamen ändern möchten, ein psychiatrisches Gutachten (Kosten in Höre von rund 1000€) sowie einen Gerichtsbeschluss. Dieses Verfahren wird als zu konservativ sowie langwierig beurteilt. Zusätzlich fühlen sich diverse betroffene, aufgrund der daraus resultierenden Intimität gedemütigt. Der neue Gesetzesentwurf soll nun das seit 1980 geltene sogenannte „Transsexuellengesetz“ ablösen und das gesamte Verfahren vereinfachen und es für Jedermann zugänglicher gestalten. Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es trans*-, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen ermöglichen, den eigenen Vornamen und oder den eigenen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Hierzu benötige man zukünftig lediglich eine Selbstauskunft, die beim Standesamt abzugeben sei. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen die Erlaubnis der jeweiligen Sorgeberechtigten. Der Gesetzesentwurf enthält außerdem eine Sperrfrist, was eine erneute Namensänderung erst wieder nach einem Jahr ermögliche. Diesbezügliche Kritik äußerten nur Fraktionen der AFD sowie der CDU/CSU. Der Rest des Bundestages erwartet die Verkündung des Gesetzes.

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