Köln
   13 Jahre
Foto: Frank Steinberg

Zweigeteilte Szene

Das Ordnungsamt geht den Kölner Raucherclubs an den Kragen.

2.000 bis 5.000 Euro Strafe

Briefe wie diese braucht ein Gastronom nicht wirklich in seiner Post. Nach einem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster erhalten die Betreiber von bisherigen Raucherclubs reihenweise Post vom Kölner Ordnungsamt. Sollten sie ihren Betrieb nicht innerhalb einer kurzen Frist zum Nichtraucherladen erklären, drohen ihnen eine Strafe zwischen 2.000 und 5.000 Euro.

Schon am 6. April hatten die Richter in Münster in zweiter Instanz den Eilantrag einer Kneipenbetreiberin aus Ehrenfeld abgelehnt. Zu Recht dürfe das Qlosterstüffje an der Venloer Straße nicht mehr als Raucherclub geführt werden, so das Urteil. Laut geltendem Gesetz sei das Rauchen in über 75 Quadratmeter großen Gaststätten erst einmal grundsätzlich untersagt. Nur Kneipen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der "gemeinsame Konsum von Tabakwaren" sei, dürften sich "Raucherclub" nennen. Allerdings hätten dann nur eingeschriebene Mitglieder dort Zutritt. Auf das Qlosterstüffje, das auf seinem myspace-Profil ausdrücklich auch mit "warmer Küche" wirbt, traf das nach Meinung der Gerichte nicht zu.

Glück für die Einen, Pech für die Anderen

Die neue Rechtslage und das daraus folgende rigorose Vorgehen des Ordnungsamts führen zu einer Zweiteilung in der Szene. Nach geltendem Recht weiter fein raus sind die Besitzer einer "Eckkneipe", die nicht größer als 75 Quadratmeter ist. Dazu zählen sämtliche Bars aus dem Karree Mauritiuswall und Schaafenstraße und die meisten Kneipen in der Altstadt. Sie dürfen sich "Raucherlokal" nennen, solange sie keine Speisen servieren.

Die bislang bestehenden Raucherclubs müssen sich der neuen Herausforderung stellen – mit ganz unterschiedlichen Konsequenzen. Das Kattwinkel mit einer Schankfläche unter 75 Quadratmeter fällt jetzt unter die Eckkneipen-Regelung, die Kooperation mit dem nahe gelegenen Restaurant ist zu Ende gegangen. Die Blue Lounge verkürzte ihren Gastraum geschickt mit einem neuen DJ-Pult. "Das Ordnungsamt hat gleich zweimal nachgemessen und uns dann grünes Licht gegeben", berichtet Betreiberin Claudia Lenzen. Das Venue hat sich einen separaten Raucherraum mit eigener Tür und bis zur Decke reichenden Wänden zugelegt. "Der Raum hat eine eigene Belüftung, selbst Nichtraucher sagen, dass die Luft hier wesentlich besser ist als früher", berichtet Pressesprecher Vito Fichera.

"Generelles Verbot wird kommen"

Das Station 2b ist jetzt eine Nichtraucherlocation, so Besitzer Uli Schmidt. "Wir hätten höchstens noch den Keller zur Raucherzone erklären können, aber das hätte die Cruising-Atmosphäre beeinträchtigt." Und die Brandgefahr erhöht: Eine noch glimmende Zigarette im Papierkorb könnte fatale Folgen haben. Seine Gäste gehen jetzt gegen Hinterlassen eines Pfands vor die Tür.
Darko Strabic sondierte erst einmal, ob er den Cruising-Bereich im hinteren Teil des Boners in abgeschlossene Video-Kabinen verwandeln und damit unter der magischen Quadratmeterzahl bleiben kann. "Das Bauaufsichtsamt hat mir keine großen Hoffnungen gemacht, dass eine Umkonzessionierung genehmigt wird, weil wir im Wohngebiet 2 liegen."

Die geschätzten 4.000 bis 6.000 Euro Baukosten für einen Raucherraum hat sich Strabic von Vornherein gespart. Er rechnet fest damit, dass ein generelles Verbot in den nächsten Jahren kommt. Ein Dorn im Auge ist ihm die faktisch vorhandene Wettbewerbsverzerrung zwischen den jetzt erzwungenen Nichtraucherläden und den raucherfreundlichen Eckkneipen. "Da macht das Leben als Gastronom keinen Spaß mehr."

 
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